Jeder Fall von (sexueller) Belästigung ist einer zu viel! Laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle (Stand: 2019) hat jede/r elfte Arbeitnehmer/in schon sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Acht von zehn Befragte erlebten mehr als eine solche Situation.
Nur wenige wissen, dass alle Arbeitgeber/innen nach §13 des AGG dazu verpflichtet sind, eine betriebsinterne Beschwerdestelle einzurichten.
Ankreidung Nr.64
